FICA & Identitätsprüfung / Kapitel 9 von 13

Leitfaden für Käufer & Verkäufer

Praktische FICA für Käufer & Verkäufer

Alles, was Sie wirklich über Südafrikas Anti-Geldwäsche-Gesetze und deren Auswirkungen auf Ihre Immobilientransaktion wissen müssen — erklärt ohne Fachjargon.

8 Min. Lesezeit Kapstadt, Western Cape FICA Act 38 von 2001
2001 FICA in Kraft getreten
5 Jahre Mindestaufbewahrung
15 Minuten: übliche Zeit zur Vorlage der Dokumente

„Sie möchten ein Zuhause kaufen — kein Vorstrafenregister. Wir auch nicht. Genau deshalb gibt es FICA.“

Jede Immobilientransaktion in Südafrika durchläuft ein Geflecht aus Anti-Geldwäsche-Gesetzen. Der Financial Intelligence Centre Act — kurz FICA — verpflichtet Ihren Conveyancing-Anwalt gesetzlich, Ihre Identität zu bestätigen, bevor die Übertragung fortgesetzt werden kann. Betrachten Sie es als die Immobilien-Version der Flughafensicherheit. Niemand liebt es, aber es hält das System sauber.

Als Käufer oder Verkäufer wird Ihr Anwalt rechtlich als „rechenschaftspflichtige Institution“ eingestuft — das heißt, er unterliegt denselben Pflichten wie Banken und Immobilienmakler. Er kann Ihnen nicht einfach Ihre Identität glauben. Er muss Ihre Identität anhand zuverlässiger, unabhängiger Unterlagen überprüfen — und zwar jedes Mal, unabhängig davon, wie lange er Sie bereits kennt.

Diese Seite behandelt die praktische Seite: was zu tun ist, wenn Dokumente fehlen, ob jemand anderes FICA in Ihrem Namen erledigen kann, was eine FICA-Erklärung tatsächlich ist, und wie Ihre persönlichen Daten gespeichert und geschützt werden.

Das Gesetz hinter dem Papierkram: Der Financial Intelligence Centre Act 38 von 2001 trat 2003 für Anwälte und Conveyancer in Kraft und wurde 2017 durch Änderungen erheblich verschärft. Er richtet sich gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem er verifizierte Identitätsprüfungen für alle Parteien einer Transaktion vorschreibt.

„Ihr Conveyancing-Anwalt ist gesetzlich verpflichtet zu wissen, wer Sie sind — nicht nur, wer Sie zu sein behaupten. Zuverlässige, unabhängige Unterlagen sind der einzige vom Gesetz akzeptierte Standard.“ — Financial Intelligence Centre Act — risikobasierter Ansatz

01

Was, wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können?

Kein Ausweisdokument oder kein Wohnsitznachweis verfügbar? So läuft es tatsächlich ab — und es ist nicht immer eine Sackgasse.

Conveyancer arbeiten mit einem risikobasierten Ansatz bei der Identitätsprüfung. Das bedeutet, dass die Prüftiefe Ihrer Akte vom Risikoprofil Ihrer konkreten Transaktion abhängt — nicht von einer starren Einheitscheckliste. Das Gesetz vermeidet bewusst, eine exakte Dokumentenliste vorzuschreiben; stattdessen verlangt es eine Überprüfung durch Quellen, die zuverlässig und unabhängig sind.

Allerdings gibt es eine strikte gesetzliche Grenze, die Ihr Anwalt nicht überschreiten kann: Kann die Identität tatsächlich nicht auf dem geforderten Niveau festgestellt oder überprüft werden, zwingt das Gesetz den Anwalt, die Fortsetzung zu verweigern. Das ist keine Sturheit — es geht um eine strafrechtliche Haftungsfrage für die Kanzlei.

Die Rechtslage: Abschnitt 21E des FICA legt eindeutig fest, dass ein Anwalt, der Ihre Identität nicht verifizieren kann, keine Akte für Sie eröffnen, keine Transaktion in Ihrem Namen durchführen darf und gesetzlich verpflichtet ist, eine bestehende Beziehung zu beenden. Hier besteht kein Ermessensspielraum — es handelt sich um ein gesetzliches Verbot.

In der Praxis bedeutet der risikobasierte Ansatz jedoch, dass oft Alternativen bestehen, bevor dieser Punkt erreicht wird. Verfügen Sie nicht über ein grünes südafrikanisches Barcode-ID-Buch oder eine Smart-ID-Karte, können folgende Alternativen akzeptabel sein:

1

Ein gültiger südafrikanischer Reisepass

Wird anstelle eines Ausweisdokuments für Staatsbürger und Daueraufenthaltsberechtigte akzeptiert. Muss aktuell und gültig sein.

2

Eine eidesstattliche Erklärung über das Fehlen eines Ausweisdokuments

Wurde Ihnen tatsächlich noch nie ein Ausweisdokument ausgestellt — selten, aber es kommt vor —, kann eine entsprechende eidesstattliche Erklärung verwendet werden. In manchen Fällen wird zusätzlich eine Bescheinigung des Conveyancers beigefügt. Anders als die meisten FICA-Dokumente (die in der Akte verbleiben) wird diese spezielle Erklärung zusammen mit der Übertragungsurkunde beim Deeds Office eingereicht.

3

Ausländische Ausweisdokumente

Ausländische Staatsangehörige, die südafrikanische Immobilien kaufen oder verkaufen, müssen ihren Reisepass und, soweit zutreffend, einen Nachweis ihres Aufenthaltsstatus vorlegen. Ihr Conveyancer prüft, welche Begleitdokumente für Ihre konkrete Situation und Nationalität gelten.

4

Wohnsitznachweis — Alternativen

Der übliche Adressnachweis (eine Nebenkostenrechnung oder ein Kontoauszug auf Ihren Namen, nicht älter als drei Monate) ist die Norm. Mieten Sie jedoch privat, wohnen bei Verwandten oder sind kürzlich umgezogen, kann Ihr Anwalt alternative Unterlagen akzeptieren, etwa einen Mietvertrag, eine Abgabenrechnung auf den Namen des Eigentümers zusammen mit einem Schreiben, das Ihren Wohnsitz bestätigt, oder ähnliche Unterlagen — bewertet anhand des Risikoprogramms der Kanzlei.

Praktischer Hinweis: Kontaktieren Sie Ihren Conveyancing-Anwalt vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Unterlagen die FICA-Anforderungen erfüllen. Eine Lücke mitten in der Übertragung zu entdecken ist weitaus stressiger — und kann teure Verzögerungen verursachen — als sie im Voraus zu klären.

02

Kann ein Dritter FICA-Dokumente in Ihrem Namen bereitstellen?

Leben Sie im Ausland? Können Sie an Unterzeichnungen nicht persönlich teilnehmen? Sie müssen es möglicherweise nicht selbst erledigen — doch die Regeln sind streng.

FICA verlangt nicht, dass Sie Ihre Dokumente persönlich übergeben, wohl aber, dass die in Ihrem Namen handelnde Person ordnungsgemäß bevollmächtigt ist — und dass der Anwalt sowohl den Vertreter als auch denjenigen verifiziert, für den er handelt. Hier gibt es keine Abkürzungen.

Handelt jemand in einer Immobilientransaktion in Ihrem Namen, verpflichtet das Gesetz den Conveyancer, drei Dinge festzustellen und zu verifizieren: Ihre Identität (als Mandant), die Identität der Sie vertretenden Person und deren tatsächliche Handlungsbefugnis.

Vollmacht

Der häufigste Weg. Eine ordnungsgemäß erstellte, unterzeichnete und bezeugte Vollmacht ermächtigt eine andere Person, FICA-Erklärungen in Ihrem Namen zu unterzeichnen. Für außerhalb Südafrikas unterzeichnete Dokumente ist in der Regel eine zusätzliche Beglaubigung (Apostille oder gleichwertig) erforderlich, bevor der Anwalt sie akzeptieren kann.

Handeln für eine Gesellschaft, einen Trust oder eine CC

Ist Käufer oder Verkäufer eine juristische Person, muss die Person, die Dokumente in deren Namen unterzeichnet, durch einen Beschluss ordnungsgemäß bevollmächtigt sein. Der Anwalt muss sowohl die FICA-Angaben der Rechtsperson selbst als auch die Identität des in ihrem Namen unterzeichnenden Vertreters verifizieren.

Was der Vertreter nicht tun darf

Ein Dritter kann nicht einfach seine eigenen Dokumente einreichen und erklären: „Ich vertrete [Name].“ Seine Befugnis muss dokumentiert sein, und die Identität und Unterlagen der vertretenen Person müssen weiterhin separat eingeholt werden. Die FICA-Compliance des Vertretenen kann nicht delegiert werden — nur die Übergabe der Dokumente kann es.

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FICA-Erklärungen — Wann werden sie benötigt?

Eine eidesstattliche Erklärung ist kein bloßes bürokratisches Häkchen. Hier erfahren Sie, was sie ist, warum Sie sie unterzeichnen und was sie tatsächlich bewirkt.

Eine FICA-Erklärung ist eine schriftliche eidesstattliche Erklärung, die Sie vor einem Commissioner of Oaths unterzeichnen und in der Sie Ihre Identitätsangaben und weitere von Ihrem Anwalt zu Compliance-Zwecken benötigte Informationen bestätigen. Sie ist Teil des umfassenderen Unterlagenpakets, das jeder Käufer und Verkäufer bei jeder Übertragung vorlegen muss, unabhängig davon, wie unkompliziert die Transaktion erscheint.

Dieses Dokument dient als ergänzende Bestätigung und nicht als Ersatz für Ihre grundlegenden Ausweisdokumente — es steht nicht für sich allein. Es tritt neben Ihr Ausweisdokument, Ihren Adressnachweis und etwaige Unternehmensunterlagen, und diese bilden gemeinsam Ihre FICA-Akte.

Ein wichtiger praktischer Hinweis: Die FICA-Erklärung ist ein Aktendokument, kein Einreichungsdokument. Das bedeutet, dass Ihr Anwalt es zu Compliance- und Prüfzwecken in Ihrer Akte behält — es wird niemals als Teil des Registrierungspakets beim Deeds Office eingereicht.

Kombinierte Erklärung

In der Praxis wird die FICA-Erklärung oft mit der Identitäts- und Familienstandserklärung zu einem einzigen Dokument zusammengefasst. Sowohl Verkäufer als auch Käufer unterzeichnen sie, und sind Parteien in Gütergemeinschaft verheiratet, genügt in der Regel die Unterschrift eines Ehepartners für beide.

Fortlaufende Verpflichtung

FICA-Compliance ist kein einmaliger Vorgang. Ihr Anwalt hat während der gesamten Geschäftsbeziehung mit der Kanzlei eine Pflicht zur fortlaufenden Sorgfalt. Bezweifelt er später die Richtigkeit der von Ihnen bereitgestellten Informationen, ist er gesetzlich verpflichtet, den Überprüfungsprozess zu wiederholen. Deshalb ist es wichtig, Ihre Unterlagen aktuell zu halten.

Anonyme Mandanten: absolutes Verbot

Hier gibt es keinen Spielraum: Kein Anwalt in Südafrika darf eine Conveyancing-Akte für einen anonymen Mandanten oder jemanden eröffnen, der offenbar einen falschen Namen verwendet. Das Gesetz verhängt ein absolutes Verbot — kein Ermessensverbot.

Wussten Sie schon? Die FICA-Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Solvenzerklärung — und wird meist mit ihr gebündelt —, in der Sie erklären, dass Sie nicht insolvent sind und kein Sequestrationsverfahren gegen Ihr Vermögen anhängig ist. Beide erfüllen dieselbe Schutzfunktion: Sie ermöglichen es Ihrem Anwalt, die Richtigkeit Ihrer Transaktionsdokumente zu bescheinigen.

04

FICA und der SARS-Grunderwerbsteuerprozess

Während jeder Übertragung laufen zwei unabhängige Compliance-Systeme parallel. Zu verstehen, wie sie zusammenhängen, verhindert unangenehme Überraschungen.

FICA und der SARS-Grunderwerbsteuerprozess sind zwei getrennte gesetzliche Verpflichtungen — doch beide sind Voraussetzung für die Registrierung beim Deeds Office, und Ihr Conveyancer erledigt beide gleichzeitig in Ihrem Namen.

Bevor Ihr Anwalt in Ihrem Namen eine Grunderwerbsteuererklärung über das elektronische eFiling-System bei SARS einreichen kann, muss er die FICA-Verifizierung der Parteien abgeschlossen haben. SARS verlangt korrekte, verifizierte Identitätsangaben in der Erklärung, und die Pflicht Ihres Anwalts, die Richtigkeit aller Angaben zu bescheinigen, bedeutet, dass nicht verifizierte Parteien ein direktes Berufshaftungsrisiko darstellen.

Die Grunderwerbsteuererklärung wird elektronisch über SARS eFiling eingereicht. In der Regel werden Begleitdokumente nicht von vornherein mit der Erklärung eingereicht — SARS kann nach der Einreichung bestimmte Dokumente anfordern, die dann elektronisch hochgeladen werden müssen. Ist SARS zufrieden, gibt das System automatisch entweder die Grunderwerbsteuerquittung (Zahlungsbestätigung) oder eine Befreiungsbescheinigung (wenn keine Steuer geschuldet wird) frei. Keines von beiden kann ausgestellt werden, ohne dass die Erklärung abgeschlossen ist.

1

FICA-Verifizierung abgeschlossen

Vor jeder Einreichung bei SARS muss Ihr Anwalt die erforderlichen Identitätsdokumente aller Parteien eingeholt und verifiziert haben. Dies ist das Fundament, auf dem alles Weitere aufbaut.

2

Grunderwerbsteuererklärung

Ihr Anwalt reicht die Grunderwerbsteuererklärung elektronisch über SARS eFiling ein. Die Erklärung umfasst den Kaufpreis, die Angaben der Parteien und die Art der Transaktion.

3

Zahlung oder Befreiung

Ist Grunderwerbsteuer zu zahlen, tätigt Ihr Anwalt die elektronische Zahlung in Ihrem Namen, und die Quittung wird automatisch ausgestellt. Qualifiziert sich die Transaktion für eine Befreiung, stellt das System eine Befreiungsbescheinigung aus.

4

Einreichung beim Deeds Office

Die SARS-Quittung oder Befreiungsbescheinigung wird zusammen mit allen anderen Übertragungsdokumenten beim Deeds Office eingereicht. Ohne sie ist keine Registrierung möglich.

5

Fünfjährige Aufbewahrungspflicht

Die ursprünglichen Grunderwerbsteuererklärungen, alle Begleitdokumente und die eFiling-Quittungen oder -Bescheinigungen müssen von Ihrem Conveyancer mindestens fünf Jahre ab dem Datum der Einreichung bei SARS aufbewahrt werden.

Wie steht es um die FICA-Gebühren? Auf Ihrer Kontoabrechnung erscheint eine FICA-Gebühr — in der Regel ein moderater Betrag, der die Verwaltungskosten für die Erfassung, Überprüfung und sichere Speicherung Ihrer Identitätsdaten im Einklang mit dem Gesetz abdeckt. Auf diese Gebühr wird wie üblich Mehrwertsteuer erhoben.

05

Wie Ihre Informationen gespeichert und geschützt werden

Die Übergabe Ihrer Ausweisdokumente und persönlichen Daten ist eine ernste Angelegenheit. Hier erfahren Sie genau, was mit diesen Informationen geschieht, sobald sie Ihre Hände verlassen haben.

Kurz gefasst: 5 Jahre Mindestaufbewahrung · POPIA regelt den Datenschutz · FICA ist die Quelle der Aufbewahrungspflicht.

Zwei Gesetze regeln gemeinsam, was mit Ihren persönlichen Daten bei einer Immobilientransaktion geschieht: FICA, das den Anwalt verpflichtet, die Informationen zu erfassen und aufzubewahren; und der Protection of Personal Information Act (POPIA), der regelt, wie diese Informationen rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und wer darauf zugreifen darf.

Ihr Anwalt ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche FICA-bezogenen Unterlagen mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Datum, an dem Ihre Geschäftsbeziehung mit der Kanzlei endet — oder, bei einer einmaligen Transaktion, mit dem Datum ihres Abschlusses.

POPIA verlangt, dass Ihre ausdrückliche Einwilligung eingeholt wird, bevor Ihre persönlichen Daten verarbeitet werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie gebeten werden, als Teil Ihres Übertragungsunterlagenpakets ein Einwilligungsformular — manchmal als POPIA-Einwilligung bezeichnet — zu unterzeichnen. Dies ist kein optionaler Papierkram; es ist eine gesetzliche Voraussetzung, damit die Kanzlei Ihre Daten rechtmäßig verarbeiten darf.

Ihre Rechte & Ihr Schutz
Ihre Einwilligung ist erforderlich. POPIA-Abschnitt 11(1)(a) verlangt Ihre schriftliche Einwilligung, bevor persönliche Daten verarbeitet werden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer unterzeichnen dies bei jeder Conveyancing-Transaktion.
Informationen werden sicher gespeichert. Als rechenschaftspflichtige Institutionen unter FICA tätige Anwaltskanzleien sind verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mandantendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl umzusetzen.
Streng eingeschränkter Zugriff. Ihre FICA-Akte ist nur für Kanzleimitarbeiter zugänglich, die direkt an Transaktionen beteiligt sind, für die FICA gilt — nicht für die Öffentlichkeit oder Dritte.
Sie können erfragen, was gespeichert ist. POPIA gewährt Ihnen das Recht, Zugang zu Ihren persönlichen Daten zu verlangen und Korrekturen zu beantragen, wenn Angaben unrichtig sind.
Informationen werden bei Zweifeln aktualisiert. Zweifelt Ihr Anwalt je an der Richtigkeit zuvor eingeholter Informationen, ist er gesetzlich verpflichtet, eine erneute Überprüfung vorzunehmen — so bleibt Ihre Akte durchgehend korrekt.

„FICA verpflichtet Ihren Anwalt, Ihre Informationen zu erfassen. POPIA stellt sicher, dass er sie mit demselben Respekt behandelt wie eine vertrauliche Rechtsakte — denn genau das ist es.“ — Nel & Associates — Verpflichtung zum Mandantendatenschutz

Häufige FICA- Fragen

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden — direkt beantwortet.

Muss ich Originaldokumente mitbringen, oder reichen Kopien?
Die Standardanforderung ist eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweisdokuments und Adressnachweises. „Beglaubigt“ bedeutet, dass die Kopie von einem Commissioner of Oaths oder einer anderen anerkannten Stelle authentifiziert wurde — nicht nur fotokopiert. Manche Kanzleien möchten vor der Beglaubigung das Original zum Abgleich sehen, daher ist es am besten, sowohl das Original als auch eine deutliche Kopie mitzubringen. Ihr Conveyancer berät Sie zu seinem konkreten Vorgehen.
Ich hatte bereits mit diesem Anwalt zu tun. Benötigt er trotzdem neue FICA-Dokumente?
Möglicherweise. FICA verlangt fortlaufende Sorgfalt während der gesamten Geschäftsbeziehung. Sind Ihre zuvor eingereichten Dokumente noch aktuell und liegen der Kanzlei vor, ist eine erneute Einreichung möglicherweise nicht erforderlich. Sind Ihre Unterlagen jedoch abgelaufen (etwa ein als Adressnachweis genutzter Führerschein) oder haben sich Umstände geändert (neuer Familienstand, Namensänderung, neue Adresse), sind neue Unterlagen erforderlich. Ihr Anwalt teilt Ihnen mit, was er gegebenenfalls noch von Ihnen benötigt.
Was, wenn ich als ausländischer Staatsangehöriger eine Immobilie in Südafrika kaufe?
Ausländische Staatsangehörige sind uneingeschränkt berechtigt, Immobilien in Südafrika zu erwerben, doch die FICA-Anforderungen sind etwas umfangreicher. Ihr Reisepass dient als Ihr primäres Ausweisdokument. Je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus können zusätzliche Unterlagen zu Ihrem Aufenthaltsstatus, der Herkunft der Mittel und — in manchen Fällen — der Reserve-Bank-Konformität erforderlich sein. Gelten Sie nach FICA als „ausländische bedeutende Amtsträgerin/Amtsträger“, greifen automatisch verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen, einschließlich zusätzlicher Prüfung der Herkunft Ihres Vermögens und Ihrer Mittel.
Was geschieht, wenn der Anwalt bei der FICA-Verifizierung etwas Verdächtiges entdeckt?
Anwälte gelten rechtlich als „rechenschaftspflichtige Institutionen“ und sind verpflichtet, verdächtige oder ungewöhnliche Transaktionen dem Financial Intelligence Centre zu melden. Dies liegt nicht im Ermessen — es ist eine strafrechtliche Pflicht. Wirft eine Transaktion während der Sorgfaltsprüfung Warnsignale auf, muss der Anwalt einen Bericht einreichen und darf möglicherweise gesetzlich nicht offenlegen, dass ein Bericht erstattet wurde. Für rechtschaffene Mandanten mit einwandfreien Unterlagen ist dieser Prozess vollständig unsichtbar — er ist eine Schutzmaßnahme im Hintergrund, keine Hürde.
Kann ich die Bereitstellung von FICA-Dokumenten verweigern und die Übertragung trotzdem fortsetzen?
Nein. FICA-Compliance ist nicht verhandelbar. Verweigern Sie die Vorlage der erforderlichen Dokumente, ist es dem Anwalt gesetzlich untersagt, in Ihrem Namen tätig zu werden. Die Übertragung kann schlicht nicht fortgesetzt werden. Dies gilt uneingeschränkt — kein Mandant ist unabhängig von Status, bestehender Beziehung oder Dringlichkeit von der Verifizierungspflicht ausgenommen. Die gute Nachricht: Für die überwiegende Mehrheit der Käufer und Verkäufer dauert die Vorlage der erforderlichen Dokumente weniger als fünfzehn Minuten.

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